FÖRDERPROGRAMM „DIGITAL JETZT“

Jetzt staatliche Förderung nutzen!

Wir unterstützen kleine und mittelständische Unternehmen bei der Digitalisierung und konzipieren und optimieren die technischen Voraussetzungen im Unternehmen. Wir beraten Sie gerne auch in Sachen IT-Sicherheit und Prozessoptimierung.

Erfolgreiche Unternehmen der heutigen Zeit müssen zukunfts- und wettbewerbsfähig sein und bleiben. Hierzu ist es wichtiger denn je, dass die Arbeitsabläufe und Prozesse kontinuierlich weiterentwickelt werden und Digitalisierung optimal genutzt wird. Um Unternehmen hierbei zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) das Investitionsförderprogramm „Digital Jetzt“ ins Leben gerufen. Dieses Programm richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen mit dem Ziel, digitale Technologien und Prozesse der Unternehmen weiter auszubauen und gleichzeitig die digitale Kompetenz der Beschäftigten zu fördern und weiterzuentwickeln.

Wir helfen Ihnen, sich einen Überblick über das Förderprogramm zu verschaffen und haben hierzu die wesentlichen Punkte für Sie zusammengestellt. Eine ausführliche Erklärung zum Förderprogramm finden Sie hier auf der Website des BMWI.

Welche Fördervoraussetzungen gibt es und für wen ist das Programm geeignet?

Gefördert werden mittelständische Unternehmen mit 3 – 499 Beschäftigten, die ein Digitalisierungsvorhaben planen. Dazu zählen Investitionen im Bereich von Software und Hardware, sowie Investitionen in die Mitarbeiterqualifizierung. Gefördert werden dabei Unternehmen aller Branchen (auch Handwerksbetriebe und freie Berufe).

Wie ist die Förderung gegliedert und was kann gefördert werden?

Modul 1: Förderung digitaler Technologien - (mögliche Fördersumme ab: 17.000 – 50.000 Euro bei Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken bis zu 100.000 Euro). Dieses Modul umfasst Investitionen in digitale Technologien wie beispielsweise, Hard- und Softwareanwendungen, Cloud-Lösungen, Prozessautomatisierung, IT-Sicherheit und Datenschutz.
Modul 2: Qualifizierung von Mitarbeitern - (mögliche Fördersumme ab: 3.000 Euro). Dieses Modul ist ausgerichtet auf Maßnahmen, die die digitale Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter ausbaut, dass diese im Umgang mit digitalen Technologien gestärkt werden. Das umfasst u.a. Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der digitalen Transformation, digitale Strategien, IT-Sicherheit und Datenschutz.

Wie wird der Förderzuschuss berechnet?

Der Förderzuschuss wird anteilig zu Investitionskosten und Größe des Unternehmens berechnet. Anträge, die bis zum 30. Juni 2021 eingereicht werden, erhalten eine höhere Förderquote, um die Auswirkungen, die sich durch die Pandemie begründen, zu mildern. Ab dem 01. Juli 2021 gelten die ursprünglich vorgesehenen Förderquoten (Werte in Klammern).
  • Bis 50 Beschäftigte: bis zu 50 (40) %
  • Bis 250 Beschäftigte: bis zu 45 (35) %
  • Bis 499 Beschäftigte: bis zu 40 (30) %
Für Investitionen im Bereich IT-Sicherheit (inkl. Datenschutz) wird ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % hinzugerechnet.

Wie genau kann die Förderung beantragt werden?

Für die Antragsstellung sollten Sie folgende Dokumente und Informationen bereithalten. Das dafür benötigte Online Antragsformular gliedert sich in folgende Unterpunkte:
  • Registrierung
  • Unternehmensdaten, u.a. Kontaktdaten, Zahl der Mitarbeitenden, Besitz- und Beteiligungsverhältnisse),
  • Kontaktdaten des Antragstellenden (Projektleitung / bevollmächtigte Person; Geschäftsführung)
  • Digitalisierungsplan
  • Finanzierungsplan / Angebot
  • Informationen zu bisherigen Förderungen (De-minimis-Bescheinigung)
  • Informationen zum Eigenanteil des Antragstellenden (ggfs. Nutzung von Kredit- und Beteiligungsprogrammen

Was umfasst der Digitalisierungsplan?

Dieser gliedert sich in drei wesentliche Teile:
  • Beschreibung der Ist-Situation / Ausgangssituation anhand einer Selbsteinschätzung
  • Investitionsvorhaben – Darstellung der Investitionsvorhaben mit Zielen und konkreten Verbesserungen für das Unternehmen (z.B. in Bezug auf Geschäftsmodell bzw. Geschäftsfelder, Unternehmensprozesse, IT-Sicherheit; Digitalisierungskompetenzen der Mitarbeitenden); (Freitextfeld)
  • Nachhaltige Wirkung der Investition auf die Unternehmensentwicklung: Darstellung der voraussichtlich zu erwartenden Änderungen (Freitextfeld)

Was sollten Sie noch wissen?

  • Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss.
  • Förderungsfähig sind Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, in der die Investition erfolgt.
  • Zum Zeitpunkt der Förderbewilligung darf das Vorhaben noch nicht begonnen haben (!).
  • Grundlage für eine positive Förderentscheidung ist die schlüssige Gesamtdarstellung des geplanten Investitionsvorhabens.
  • Sie als Unternehmen haben i.d.R. zwölf Monate Zeit für die Umsetzung Ihres geförderten Digitalisierungsprojekts.
  • Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach erfolgreicher Verwendungsnachweisprüfung.
  • Mehrere parallel laufende Anträge sind nicht möglich.

Quelle

Die Inhalte zum Förderprogramm beziehen sich auf die Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie:
Dort können Sie auch zusätzliche Informationen zum Förderprogramm abrufen:
 

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